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Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf viele Fragen rund um das neue Bundesregister Nachhaltigkeit, welches offiziell Anfang Februar 2025 online geht. Zur Zeit können sich Kammermitglieder registrieren, die außerdem auch DGNBDGNB Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen-Auditor*innen oder BNBBNB Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen-Koordinator*innen oder BNB-Sachverständige sind. 


FAQ zur Eintragung im Bundesregister Nachhaltigkeit

Allgemeines

Das Bundesregister Nachhaltigkeit (BRNH) ist ein bundesweites Fachregister für Expert*innen im nachhaltigen Planen und Bauen. Es dient der Transparenz und erleichtert Bauherr*innen die Suche nach qualifizierten Nachhaltigkeitskoordinator*innen. Diese agieren als „Nachhaltigkeitslotsen“ und unterstützen bei der Einhaltung nachhaltiger Standards in Planung und Umsetzung.

Das BRNH wurde ins Leben gerufen, um Kompetenzen im nachhaltigen Planen und Bauen sichtbarer zu machen. Es erleichtert Bauherr*innen die Suche nach qualifizierten Nachhaltigkeitsexpert*innen und stärkt gleichzeitig die Qualität der Beratung. Darüber hinaus fördert das Register die Einhaltung nachhaltiger Standards in allen Bauphasen.

Das BRNH wurde von der Bundesarchitektenkammer (BAKBAK Bundesarchitektenkammer) und der Bundesingenieurkammer (BIngKBIngK Bundesingenieurkammer) initiiert, um Kompetenzen im nachhaltigen Bauen zu bündeln und die Qualität der Beratung zu fördern.

Die Eintragung ins BRNH erhöht Ihre Sichtbarkeit für Bauherr*innen und Auftraggeber*innen und signalisiert umfassende Expertise im Bereich der Nachhaltigkeitskoordination. Sie stärkt Ihre Marktposition, da die Eintragung Ihre Chancen bei Ausschreibungen verbessern kann.

Das BRNH bietet eine bundesweite Plattform, die Bauherr*innen den Zugang zu qualifizierten Nachhaltigkeitsexpert*innen erleichtert. Es bündelt die Kompetenzen der Mitglieder der Architekten- und Ingenieurkammern und bietet systemunabhängige Beratung.

Nutzung und Relevanz

Das BRNH verfolgt andere Ziele und Funktionen als die EEE-Liste des Bundes und Zertifizierungssysteme wie DGNB oder BNB:

Trägerschaft und Zugang:

  • BRNH: Ein Fachregister der Bundesarchitektenkammer (BAK) und der Bundesingenieurkammer (BIngK), das ausschließlich Mitgliedern der Architekten- und Ingenieurkammern offensteht.
  • EEE-Liste: Eine staatliche Plattform, die auch Nicht-Kammermitgliedern offensteht.
  • Zertifizierungssysteme: Private oder staatlich anerkannte Anbieter, die Qualifikationen für spezifische Gebäudezertifizierungen wie das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNGQNG Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude) definieren.

Fokus und Funktion:

Zertifizierungssysteme: Legen Kriterien und Standards für nachhaltige Gebäude fest und sind eng mit der QNG-Zertifizierung und der Gebäudeförderung des Bundes verknüpft.

BRNH: Bietet eine systemunabhängige Plattform zur Darstellung und Auffindbarkeit von Nachhaltigkeitsexpertinnen. Es bündelt Qualifikationen (z. B. DGNB-Auditor*in, Energieeffizienzexpert*in) und erleichtert Bauherr*innen die Suche nach passenden Fachpersonen.

EEE-Liste: Konzentriert sich auf den Nachweis von Qualifikationen für Förderprogramme im Bereich der Energieeffizienz.

Nein, das BRNH ist keine Alternative, sondern eine Ergänzung. Während die EEE-Liste und Zertifizierungssysteme den Zugang zu Förderprogrammen sicherstellen, stärkt das BRNH die systemunabhängige Nachhaltigkeitskompetenz und bündelt Qualifikationen von Mitgliedern der Architekten- und Ingenieurkammern. Es erleichtert Bauherr*innen die Suche nach Expert*innen im Bereich des energieeffizienten und nachhaltigen Bauens, die bisher auf verschiedenen Plattformen gelistet sind.

Die BRNH-Eintragung kann die Sichtbarkeit und die Chancen bei Ausschreibungen erhöhen, da sie umfassende Expertise im Bereich der Nachhaltigkeitskoordination signalisiert. Eine gesetzlich geregelte Anerkennung dieser Eintragung in Ausschreibungsverfahren besteht jedoch nicht. Die Entscheidung liegt im Ermessen der ausschreibenden Stellen.

Wie trage ich mich ein?

Voraussetzungen

Alle Mitglieder der Architekten- und Ingenieurkammern, z. B. Architekt*innen, Ingenieur*innen, Landschaftsarchitekt*innen und Stadtplaner*innen, können sich ins BRNH eintragen lassen. Voraussetzung ist der Nachweis einer Zusatzqualifikation:

  • Standardweg | Leistungsnachweis: Die Eintragung erfolgt in der Regel nach Bestehen eines Online-Leistungsnachweises, über den Expertenwissen im Bereich der Nachhaltigkeitskoordination nachgewiesen wird.
  • Anerkannte Abschlüsse | Befreiung vom Leistungsnachweis: Personen mit einem der folgenden Abschlüsse sind vom Leistungsnachweis befreit und müssen lediglich ein gültiges Abschlusszertifikat hochladen:
  • DGNB-Auditor*in,
  • BNB-Koordinator*in,
  • BNB-Sachverständige.

Nicht anerkannte Abschlüsse: Andere Abschlüsse, wie z. B. BNK-Auditor*in oder NaWoh-Koordinator*in, werden derzeit nicht als gleichwertig anerkannt. Personen mit diesen Qualifikationen müssen den Leistungsnachweis ablegen, um sich ins BRNH einzutragen.

Hinweis: Die Anerkennung weiterer Abschlüsse wird regelmäßig überprüft. Änderungen und Erweiterungen der anerkannten Abschlüsse sind in Zukunft möglich.

Leistungsnachweis: Nach bestandenem Online-Leistungsnachweis erfolgt die Eintragung automatisch, ohne weitere Dokumente oder Nachweise vorlegen zu müssen.

Systemanbieter-Abschlüsse: Upload eines Abschlusszertifikats im PDF-Format erforderlich.

Leistungsnachweis

Der Leistungsnachweis wird online über die Plattform Moodle abgelegt. Der Zugang zum Leistungsnachweis erfolgt über die BRNH-Website. Vor Beginn müssen Teilnehmer eine Erklärung bestätigen, dass sie den Leistungsnachweis eigenständig und ohne fremde Hilfe absolvieren.

  • Format: Der Leistungsnachweis umfasst 40 Multiple-Choice-Fragen, die verschiedene Themen der Nachhaltigkeitskoordination abdecken.
  • Dauer: 60 Minuten – ausreichend Zeit für eine strukturierte Beantwortung, jedoch ohne Möglichkeit zur Recherche während der Prüfung.
  • Technische Anforderungen: PC oder Laptop mit stabiler Internetverbindung wird benötigt.

Der Leistungsnachweis wird automatisiert beendet, wenn die Zeit abläuft.

Der Leistungsnachweis umfasst 40 Multiple-Choice-Fragen, die zentrale Themen der Nachhaltigkeitskoordination abfragen. Die Fragen decken sowohl Grundlagenwissen als auch spezifische Anwendungsbereiche ab. Die Inhalte orientieren sich an den für den Eintrag ins BRNH relevanten Anforderungen.

Kriterium 1: Mindestens 60 % der maximal erreichbaren Punkte (120 von 200 Punkten).

Kriterium 2: Mindestens 50 % der Punkte in jedem Modul.

Nach Abschluss wird das Ergebnis (bestanden/nicht bestanden) unmittelbar angezeigt.

Wiederholungen sind unbegrenzt möglich, jedoch frühestens nach 14 Tagen.

Bei technischen Problemen kann der Leistungsnachweis erneut gestartet werden.

Einspruchsfrist: Innerhalb von zwei Wochen können Zweifel an der Bewertung gemeldet werden. Die registerführende Stelle prüft die Beschwerde.

Ja, Ihre Ergebnisse werden auf der BRNH-Plattform in Ihrem persönlichen Bereich gespeichert und können jederzeit heruntergeladen werden.

Ja, Personen mit einem der folgenden anerkannten Abschlüsse sind vom Online-Leistungsnachweis befreit:

  • DGNB-Auditor*in,
  • BNB-Koordinator*in,
  • BNB-Sachverständige.

Diese Personen können sich ins BRNH eintragen, indem sie ihr gültiges Abschlusszertifikat hochladen.

Hinweis: Andere Abschlüsse, wie z. B. BNK-Auditor*in oder NaWoh-Koordinator*in, werden aktuell nicht als gleichwertig anerkannt. Eine Gleichwertigkeitsprüfung weiterer Abschlüsse erfolgt regelmäßig, sodass künftig auch andere Qualifikationen anerkannt werden könnten.

Ablauf und Kosten

Leistungsnachweis:  Ihre Eintragung erfolgt automatisch unmittelbar nach Bestehen des Leistungsnachweises.

Systemanbieter-Abschlüsse: Nach dem Upload Ihres Abschlusszertifikats wird die Eintragung innerhalb von fünf Werktagen geprüft und bestätigt.

Derzeit sind die Eintragung ins BRNH, die Teilnahme am Leistungsnachweis sowie die Führung des Eintrags im Register kostenfrei.

Hinweis: Sollten zukünftig Gebühren eingeführt werden, wird dies frühzeitig und transparent kommuniziert.

Verlängerung des Registereintrags

Für die Verlängerung des Registereintrags müssen innerhalb von fünf Jahren 40 Unterrichtseinheiten (UEUE Unterrichtseinheit) in fachlich relevanten Fortbildungen absolviert werden.

Fachlich relevante Fortbildungen dienen der Vertiefung und Aktualisierung von Kenntnissen in zentralen Bereichen der Nachhaltigkeitskoordination. Beispiele und weiterführende Informationen zu geeigneten Fortbildungsangeboten finden Sie im Abschnitt „Fort- und Weiterbildung“.

Ja. Fortbildungspflichten von Systemanbietern wie der DGNB werden anerkannt, sofern sie den BRNH-Vorgaben entsprechen. Für andere Abschlüsse erfolgt die Anerkennung individuell, abhängig von der Vergleichbarkeit der Fortbildungspflichten.

Ohne Erfüllung der Fortbildungspflichten endet die Eintragung im BRNH. Eine erneute Eintragung ist möglich, sobald die Anforderungen erfüllt sind.

Fort- und Weiterbildung

Die Auswahl geeigneter Fort- und Weiterbildungsangebote hängt von Ihrem Ziel ab:

Zur Verlängerung des Registereintrags: Fachlich relevante Fortbildungen, die Kenntnisse in zentralen Bereichen der Nachhaltigkeitskoordination vertiefen und aktualisieren, sind erforderlich. Diese umfassen z. B. Themen wie Ökobilanzierung, Nachhaltigkeitsanforderungen oder baukulturelle Aspekte.“

Zur Vorbereitung auf die Eintragung: Lehrgänge und Fortbildungen zur „Nachhaltigkeitskoordination“, insbesondere der Lehrgang mit 40 Unterrichtseinheiten, sind ideal, um sich auf den Leistungsnachweis vorzubereiten.

Zur Vorbereitung auf die Eintragung

Zur Vorbereitung auf die Eintragung ins BRNH stehen verschiedene Lehrgänge und Fortbildungen im Bereich nachhaltiges Planen und Bauen zur Verfügung. Besonders empfehlenswert ist der Lehrgang „Nachhaltigkeitskoordination“, der mit 40 Unterrichtseinheiten gezielt auf den Leistungsnachweis vorbereitet.

Hinweis: Die Teilnahme am Lehrgang ist freiwillig, bietet jedoch eine ausgezeichnete Möglichkeit, sich optimal auf die Inhalte des Leistungsnachweises vorzubereiten und bestehendes Wissen zu vertiefen.

Nein, die Teilnahme am Lehrgang oder an Fortbildungen zur „Nachhaltigkeitskoordination“ ist nicht verpflichtend. Entscheidend für den Eintrag ins BRNH ist das Bestehen des Leistungsnachweises oder alternativ die Vorlage eines als gleichwertig anerkannten Abschlusses.

Hinweis: Der Lehrgang oder Einzelveranstaltungen zur „Nachhaltigkeitskoordination“ können eine wertvolle Unterstützung sein, um die notwendigen Kenntnisse für den Leistungsnachweis zu erwerben oder vorhandenes Wissen zu vertiefen.

Die Auswahl der passenden Fort- und Weiterbildung hängt von Ihren individuellen Zielen ab:

  • Lehrgang / Fortbildungen zur „Nachhaltigkeitskoordination“: Diese eignen sich besonders, wenn Sie systemübergreifende Kenntnisse und Kompetenzen erweitern, Ihre Beratungskompetenz stärken und sich auf die Lotsenfunktion im nachhaltigen Bauen vorbereiten möchten. Der Lehrgang ist speziell auf die im Leistungsnachweis abgefragten Kenntnisse zugeschnitten und bereiten zielgerichtet auf die Eintragung ins BRNH vor.
  • Systemspezifische Fort- und Weiterbildungsangebote: Fort- und Weiterbildungen, die zu Abschlüssen wie DGNB-Auditor*in oder BNB-Koordinator*in führen, sind ideal, wenn Sie eine Berechtigung für Zertifizierungen nach QNG anstreben oder sich auf ein spezifisches System fokussieren möchten. Diese Lehrgänge konzentrieren sich auf das jeweilige Zertifizierungssystem und die damit verbundenen Anforderungen. Der Abschluss wird ebenfalls für die Eintragung ins BRNH anerkannt.

Beide Ansätze bieten je nach beruflichen Zielen und Interessen ihre jeweiligen Vorteile.

Zur Verlängerung des Registereintrags

Fachlich relevante Fortbildungen sind Veranstaltungen, die Kenntnisse in zentralen Bereichen der Nachhaltigkeitskoordination vertiefen und aktualisieren. Dazu zählen Themen wie:

  • Grundlagenwissen: Aufbau und Kriterienkataloge der Nachhaltigkeitsbewertungssysteme (z. B. DGNB, BNB, BiRN, NaWoh), Einführung in die EU-Taxonomie und ESGESG Environmental, Social and Governance-Kriterien.
  • Nachhaltigkeitsanforderungen: Ökologische, ökonomische, soziokulturelle und technische Qualitäten sowie Prozess- und Standortqualitäten.
  • Ökobilanzierung: Berechnung nach QNG-Standards, Anforderungen für Förderprogramme, Nutzung von Kennwerten und Tools.
  • Prozesswissen: Nachhaltigkeitsorientiertes Projektmanagement, Vergabe von Planungsaufträgen, Zieldefinition, Kontrollprozesse und Ressourcenmanagement.
  • Baukultur: Integration von Nachhaltigkeitsanforderungen in frühen Planungsphasen und im baukulturellen Kontext, z. B. in Wettbewerben oder städtebaulichen Konzepten.

Fortbildungsangebote, die für die Verlängerung Ihres Registereintrags anerkannt sind, können Sie bequem über die Suchfunktion auf der BRNH-Website finden.

  • Wo finde ich geeignete Fort- und Weiterbildungsangebote?

Geeignete Fort- und Weiterbildungsangebote, die für die Verlängerung Ihres Registereintrags anerkannt sind, können Sie über die Suchfunktion auf der BRNH-Website recherchieren. Hier finden Sie eine Übersicht der aktuell verfügbaren und anerkannten Veranstaltungen.

Technische Fragen und Unterstützung

Für den Leistungsnachweis benötigen Sie einen internetfähigen PC oder Laptop und eine stabile Internetverbindung.

Bei technischen Problemen wenden Sie sich zunächst an Ihre zuständige Länderkammer. Falls diese das Problem nicht lösen kann, wird es an die BAK- oder BIngK-Geschäftsstelle weitergeleitet.

Die Qualität des Online-Leistungsnachweises wird durch mehrere Maßnahmen gewährleistet:

  • Zeitlimit und Eigenständigkeitserklärung: Vor Beginn der Prüfung müssen Teilnehmer*innen bestätigen, dass sie die Prüfung eigenständig und ohne fremde Hilfe ablegen. Ein festgelegtes Zeitlimit von 60 Minuten stellt sicher, dass die Prüfung effizient und fair absolviert wird.
  • Datenschutz und Sicherheit: Die Prüfungsplattform Moodle entspricht den höchsten Datenschutz- und Sicherheitsstandards. Ihre persönlichen Daten und Prüfungsergebnisse sind umfassend geschützt.

Diese Maßnahmen sorgen für Transparenz, Fairness und Sicherheit im Prüfungsprozess.

Wenn Sie Ihre Zugangsdaten verloren haben, nutzen Sie die Funktion „Passwort zurücksetzen“ auf der Login-Seite der BRNH-Plattform. Falls Sie weiterhin Schwierigkeiten haben, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Länderkammer, die Ihnen bei der Wiederherstellung Ihres Zugangs behilflich sein kann.

Nutzen Sie das Kontaktformular auf der BRNH-Website oder wenden Sie sich an Ihre Länderkammer.

Ihr Feedback wird regelmäßig ausgewertet, um die Funktionalität und den Service des BRNH zu verbessern. Ziel ist es, die Plattform an die Bedürfnisse der Nutzer*innen anzupassen.